An dieser Stelle finden Sie die Verkaufs- und Lieferbedingungen von ADLER Deutschland GmbH, D-83026 Rosenheim Kunstmühlstr. 14.

1. Allgemeines

1.1.Geltung der Bedingungen
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Sie gelten ausschließlich. Sie gelten nicht in Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern gem. § 13 BGB. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an. Vertragsbedingungen des Bestellers werden, auch wenn Ihnen nicht widersprochen wurde, nicht anerkannt, außer sie wurden von der ADLER Deutschland GmbH bzw. dem ADLER-Werk schriftlich bestätigt. Sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen dem Besteller bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Nebenabsprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

1.2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen sind für uns nur insoweit verbindlich, als sie schriftlich bestätigt oder durch Übersendung der Ware und der Faktura erfüllt werden. Offensichtliche Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche auf Grund von irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, müssen wir ablehnen. Annullierungen bzw. Stornierungen von Aufträgen sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zulässig.

2. Lieferung

2.1. Liefertermin und Liefermenge
richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks usw. verlängern die Lieferzeit entsprechend. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen können die vereinbarten Liefermengen geringfügig (bis zu 10 %) über- oder unterschritten werden. Bei Lieferverzug finden die §§ 284 ff BGB Anwendung. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind jedoch auf die Höhe des Rechnungswertes der Warenmenge, die nicht rechtzeitig geliefert wurde, beschränkt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks usw., die eine Unmöglichkeit der Lieferung zur Folge haben, auftreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen solcher Fälle sind ausgeschlossen.

2.2. Liefer- und Transportkosten, Gefahrenübergang
Versandort und Versandweg werden von der ADLER Deutschland GmbH gewählt. Wünsche des Bestellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, die Kosten hieraus gehen zu dessen eigenen Lasten. Lieferungen in Deutschland erfolgen grundsätzlich durch LKW-Zustellung, Post oder Spedition. Mehrkosten durch Expressfracht und Porti gehen zu Lasten des Bestellers. Werden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen, erfolgen Franko-Lieferung bzw. Frei-Haus-Zustellung (CIP „Bestelleranschrift“ gemäß Incoterms) nur bei einer Mindestbestellung von 100 kg (Liter) bzw. ab EUR 200,- Warenwert. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Bei geringeren Bestellmengen sind die Versandkosten vom Besteller zu tragen. Die Gefahr geht mit dem Versand endgültig auf den Besteller über. Befindet sich dieser in Annahmeverzug oder kann die Versendung aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund nicht erfolgen, so geht die Gefahr ebenso endgültig auf den Besteller über.

3. Zahlung

3.1. Preisberechnung
Die Preisberechnung erfolgt entsprechend der versandten Menge. Sämtliche über Punkt 2.2. hinausgehenden Nebenspesen, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware oder der Leistung des Entgeltes entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns Preisänderungen auch nach Vertragsabschluß vor. Bei Preiserhöhungen ist der Besteller berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages zurückzutreten.

3.2. Zahlungskonditionen
Unsere Rechnungen sind ab Fakturendatum innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Abweichende Zahlungsziele sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bei Neukunden erfüllen wir Aufträge nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Dies gilt solange, bis dem Neukunden schriftlich mitgeteilt wird, dass auch er nach den o.g. Zahlungskonditionen leisten kann. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange im Fälligkeitszeitpunkt ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind oder der Ausgleich der Faktura durch Wechsel erfolgt. Werden Wechsel erfüllungshalber hereingenommen, wozu keine Verpflichtung besteht, sind vom Besteller zusätzlich alle bankmäßigen Diskont- und Einziehungs- und sonstigen Spesen unverzüglich nach Bekanntgabe netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden gemäß §288(2) BGB Verzugszinsen in der Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie die Kosten des Mahnverfahrens verrechnet.

3.3. Emballagen
Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Da die ADLER-Produkte in ein flächendeckendes Entsorgungssystem integriert sind, können restentleerte Einweggebinde über dieses System entsorgt werden. Nur die ausdrücklich als Leihverpackung bezeichneten Emballagen sind längstens innerhalb von 3 Monaten ab Gefahrenübergang (vergl. 2.2) in einwandfreiem und füllfähigem Zustand frachtfrei zurückzustellen. Die Befüllung der Leihgebinde mit anderen Produkten wird ausdrücklich untersagt. Dadurch anfallende Reinigungskosten werden je nach Verschmutzungsgrad bis zur Höhe des Gebindewertes berechnet.

4. Warenrücknahme

Gelieferte Waren werden nur bei Vorliegen eines Mangels von ADLER zurückgenommen. Bei einer kulanzmäßigen Warenrücknahme wird ein Abschlag von 20% des fakturierten Warenwertes in Abzug gebracht, um die entstandenen Aufwendungen abzudecken.

5. Haftung

5.1. Mängelhaftung
Für unsere Produkte wird eine Mängelhaftung nur übernommen, wenn unsere Produkte unter Anwendung der jeweils aktuellen Merkblätter und Arbeitsrichtlinien und unter Beachtung der Haltbarkeitsangaben auf der Produktverpackung verarbeitet wurden. Wir leisten ausschließlich Gewähr für Quantität und Qualität unserer Produkte laut Muster. Geringfügige Abweichungen in Qualität und Farbton sowie Mengenabweichungen gemäß 2.1 sind möglich. Jegliche weitergehende Mängelhaftung ist ausgeschlossen. Der Käufer hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Menge und Qualität den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und für den allenfalls vereinbarten Einsatzbereich geeignet ist. Wird diese Prüfung ganz oder teilweise unterlassen oder werden offene Mängel nicht längstens binnen 8 Tagen ab Übernahme der Ware angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel bzw. des vereinbarten Einsatzbereiches als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrem Hervorkommen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung der Ware geltend zu machen. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht ebenfalls ADLER-Produkte sind, oder wenn für den Lackaufbau teilweise Materialien oder Beizen anderer Herkunft verwendet werden. Sämtliche Mängelansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Lieferung. Die Rechte des Bestellers richten sich nach § 437 Nr. 1 und 2 BGB, d.h. sie beschränken sich vorrangig auf die Nacherfüllung und lassen erst nach deren Scheitern den Rücktritt oder die Minderung zu. Mängelrügen sind schriftlich unter Angabe der Rechnungsdaten sowie der Chargen-Nummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis rückgesandt werden. Über Verlangen ist jedoch ein Mustergebinde zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Übersendung sind in einem berechtigten Gewährleistungsanspruch inkludiert. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen.

5.2. Schadenshaftung
Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgt außerhalb unseres Kontrollbereiches unter der ausschließlichen Verantwortung des Bestellers. Jede anwendungstechnische Beratung, insbesondere auch in Merkblättern und Arbeitsrichtlinien, erfolgt nach bestem Wissen, entsprechend dem jeweiligen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis. Beratung und Empfehlungen sind unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag und sind daher vom Verwender jeweils im Einzelfall sorgfältig auf Anwendungsgebiete und Verarbeitungsbedingungen eigenverantwortlich abzustimmen. Etwaige Anwendungsberatung in Wort, Schrift oder in Versuchen befreien daher den Käufer insbesondere auch nicht von der ihm obliegenden Prüfungspflicht und der Einhaltung allfälliger Schutznormen. Über die Gewährleistung (4.1) hinausgehende Schadensersatzansprüche auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter sind ausgeschlossen, gleichgültig ob vertragliche oder gesetzliche Pflichten betroffen sind. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nicht für Personenschäden oder Schäden durch fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Haftung wegen Garantiezusagen ist ausgeschlossen. Sollte jedoch auf Grund geltender oder zukünftiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen dennoch Schadensersatzhaftung bewirkt werden, ist sie auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller darf die Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten und vermengen. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Besteller den erzielten Kaufpreis zur Abdeckung der offenen Forderung an die ADLER Deutschland GmbH ab. Bei Verarbeitung oder Vermengung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt entsprechend dem Verarbeitungs- oder Vermengungsanteil auch auf das neue Produkt. Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen oder Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind nicht gestattet. Der Besteller hat die ADLER Deutschland GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Rechte begründen oder geltend machen wollen. Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Käufer auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen.

7. Gerichtsstand

ist das Amtsgericht Rosenheim bzw. das Landgericht Traunstein, sonst ein allenfalls vorgeschriebener Gerichtsstand. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. UN Kaufrecht nach dem CISG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Teilnichtigkeit

Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Punkte nicht.

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