Innolux Decklack GF

25 kg

UV-Walzdecklack für die industrielle Lackierung von Parkett und für die Lackierung von Möbeln

Artikelnummer:276500012025

Ergiebigkeit: ca. 3 - 6 g/m² pro Auftrag;
Gesamtauftragsmenge Decklack max. 12 g/m²

Auftragsart:

Hochreaktiver UV-Walzdecklack auf Basis ungesättigter Acrylatharze; extrem hohe mechanische Widerstandsfähigkeit – vor allem gegenüber Kratzspuren von Stahlwolle, sehr hohe Abriebfestigkeit und ausgezeichnete chemische Beständigkeit.

Basis des Systems
    • Auf Lösemittelbasis
Vorteile des Produktes
  • Sehr gute chemische Widerstandsfähigkeit
  • Sehr gute mechanische Widerstandsfähigkeit
  • Geringe Vergilbung
Besondere Eigenschaften
  • A+ Emission von flüchtigen Schadstoffen
Netto Gewicht in kg
  • 25

GTIN - EAN Code
  • 9004267253132

Gefahrenhinweise
  • Gefahr

    • H315
      Verursacht Hautreizungen.
    • H317
      Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
    • H318
      Verursacht schwere Augenschäden.
    • H412
      Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Normen
ÖNORM A 1605-12 (Möbeloberflächen)

Bestimmung der Beständigkeit gegen chemische Einwirkungen: 1-B1

ÖNORM A 1605-12 (Möbeloberflächen)

Verhalten gegenüber Abrieb: 2-D

ÖNORM A 1605-12 (Möbeloberflächen)

Verhalten gegenüber Kratzbeanspruchung: 4-D

ÖNORM A 1605-12 (Möbeloberflächen)

Prüfung 5: Verhalten gegenüber kleinen Zündquellen: 5-B

ÖNORM A 3800-1 (Brandverhalten)

In Verbindung mit einem schwerbrennbaren Untergrund: schwerbrennbar, Q1, Tr 1

DIN 53160-1 und DIN 53160-2

Schweiß- und Speichelechtheit

ÖNORM EN 71-3

Sicherheit von Spielzeug, Migration bestimmter Elemente (Schwermetallfreiheit)

Französische Verordnung DEVL1104875A

Kennzeichnung von Baubeschichtungsprodukten auf ihre Emissionen von flüchtigen Schadstoffen: A+

Gebinde
Eisen

Wo soll entsorgt werden: Metall-Sammlung – MÜLLTRENNUNG BEACHTEN - Bitte befolgen Sie die Richtlinien Ihrer Gemeinde

Deckel
Eisen

Wo soll entsorgt werden: Metall-Sammlung – MÜLLTRENNUNG BEACHTEN - Bitte befolgen Sie die Richtlinien Ihrer Gemeinde

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