An dieser Stelle finden Sie die Verkaufs- und Lieferbedingungen von ADLER-Werk, Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co, Bergwerkstrasse 22, A-6130 Schwaz.

1. ALLGEMEINES

1.1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der ADLER-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co. KG, auch wenn nicht ausdrücklich auf Sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen, Waren abholen oder entgegennehmen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGBs für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen.

1.2. Nebenabsprachen
Nebenabsprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Firma ADLER-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co. KG gültig.

1.3 Angebote
Unsere Angebote, insbesondere was Mengen, Lieferzeit und generelle Lieferbarkeit betrifft, sind freibleibend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet werden. Angaben im Katalog, Prospekten etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in den Auftragsbestätigungen auf sie Bezug genommen wird.

1.4 Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware rechtswirksam zustande.

1.5 Vertragsinhalt
Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigtem Inhalt zustande kommt.

2. PREISE UND KOSTEN

2.1 Preisangaben und -berechnung
Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nichts anderes angegeben – in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Sofern keine verbindliche und schriftliche Preisvereinbarung getroffen wurde, wird die Ware zu dem Tag der Lieferung gültigen Preis berechnet. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw. "ex works“ INCOTERMS 2020 und beinhalten nicht die Kosten für Transport.

2.2 Umsatzsteuer
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Zahlungskonditionen
Unsere Rechnungen sind prompt nach Erhalt der Rechnung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung.

3.2 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,2% p. a. über dem Basiszinssatz. Wir sind auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware, Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderung bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

3.3 Kompensationsverbot
Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ohne rechtskräftigen Titel oder auf Grund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

4. LIEFERZEIT, LIEFERVERZUG, UNMÖGLICHKEIT DER ABNAHME

4.1 Lieferfristen und -termine

Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf die Lieferung- oder Leistungsteile für die ein Verzug vorliegt.

Teillieferungen sind zulässig.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder unseres Vorlieferanten liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Pandemie, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.2 Verzugsschäden
Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5% des Wertes, der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

4.3 Nichtabnahme von Waren
Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 5 % des Rechnungsbetrages (exkl. USt.) als vereinbart. Die Geltendmachung eines allenfalls darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5. SONDERANFERTIGUNGEN

Bei Sonderanfertigungen können die vereinbarten Liefermengen geringfügig (bis zu 10%) über- oder unterschritten werden. Liefertermine von auftragsbezogenen Fertigungen sind als unverbindlich anzusehen.

6. WARENRÜCKNAHME

Bei einer kulanzmäßigen Warenrücknahme werden die tatsächlichen Kosten für die Rücknahme in Rechnung gestellt, jedoch mit 20% des Fakturenwertes begrenzt. Bei Sonderanfertigungen ist die Warenrücknahme auf jeden Fall ausgeschlossen.

7. VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG, LIEFERUNG, VERSICHERUNG, VERPACKUNG/GEBINDE

Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab unserem Werk in Bergwerkstraße 22 in 6130 Schwaz oder einer der zugehörigen Niederlassungen (nähere Informationen über Niederlassungen – siehe www.adler-lacke.com). Der Kunde ist verpflichtet unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der zuständigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ab Versandbereitschaft.

Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung, gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 verkauft. Einweggebinde werden nicht zurückgenommen und die restentleerten Einweggebinde können über ein flächendeckendes Entsorgungssystem entsorgt werden. Nur die ausdrücklich als Leihgebinde bezeichneten Emballagen sind längstens innerhalb von 3 Monaten ab Gefahrenübergang in einwandfreiem und füllfähigem Zustand frachtfrei zurückzustellen. Für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Rückstellung des Leihgebindes, werden die tatsächlichen Reinigungskosten, jedoch nur bis zur Höhe des Gebindewertes dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Befüllung der Leihgebinde mit anderen Produkten oder Wertstoffen wird ausdrücklich untersagt. Für den Fall einer Nichtzurückstellung der Leihgebinde, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. MÄNGELHAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSHAFTUNG

8.1 Prüfung von Menge und Qualität
Der Kunde hat die Menge und Qualität der gelieferten Ware und deren Eignung für den allenfalls vereinbarten Einsatzbereich unverzüglich zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismitteln zu belegen. Über Verlangen ist vorab ein Mustergebinde zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist – auch für versteckte Mängel – beträgt maximal 6 Monate nach Übernahme der Ware.

8.2 Ausschluss von Mängelrügen
Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn Verdünnung, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht ebenfalls von ADLER-Werk stammen oder wenn für den Lackaufbau teilweise Materialien oder Beizen anderer Herkunft verwendet werden.

8.3 Rücksendung beanstandeter Ware
Beanstandete Ware darf nur nach Genehmigung des ADLER-Werkes zurückgesendet werden.

8.4 Erlöschen der Gewährleistung
Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen an der Ware vorgenommen hat. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

8.5 Beschränkung der Gewährleistung
Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Wandlungs- und/oder Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.

8.6 Schadenshaftung
Soweit es nicht gegen zwingendes Recht verstößt oder soweit in diesen Bedingungen nichts anders geregelt ist, haften wir nur für die Schadensbehebungskosten, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Dies umfasst auch Fälle einer anwendungsspezifischen Beratung oder Empfehlung durch das ADLER-Werk. Der jeweilige Verwender hat stets taugliche Anwendungsgebiete und Verarbeitungsmethoden eigenverantwortlich und fachgerecht abzustimmen und allfällige Schutznormen einzuhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, unterbliebene Einsparung, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit der Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.

8.7 Dauer der Schadenshaftung
Schadenersatzforderungen gegenüber der ADLER-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co. KG verjähren, sofern keine frühere gesetzliche Verjährung eintritt, spätestens absolut in 5 Jahren nach Erhalt der Lieferung.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 an gelieferter Ware
Das ADLER-Werk behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die (Vorbehalts-)Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber an das ADLER-Werk ab. Er ist verpflichtet, über Aufforderung durch das ADLER-Werk, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Fall des Zahlungsverzuges ist das ADLER-Werk dazu berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die der Kunde bekanntzugeben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an das ADLER-Werk zu verlangen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des ADLER-Werks unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sowie die Pfändung der Vorbehaltswaren durch Dritte unverzüglich anzuzeigen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das ADLER-Werk zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt.

9.2 an gelieferten Gerätschaften
Ergänzend zu den Bestimmungen in Punkt 9.1. hat der Kunde für Geräte und Maschinen, wie Farbmischgeräte, Rüttler, Verarbeitungszubehör und dergleichen sämtliche, im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren Risiken zu versichern.

10. DATENSCHUTZ

Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. Der Anbieter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Artikel 13 ff DSGVO finden sich auf unserer Homepage unter www.adler-lacke.com/at/hilfreiche-links/datenschutzerklaerung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen, sodass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

11. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem der Lieferung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis und dessen Erfüllung resultieren, wird als ausschließlicher Gerichtsstand die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Schwaz vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (IPRG, Rom-I-VO u. dergl.) des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts (CISG).

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