Holz ölen

Richtiger Umgang mit ölgetränkten Lappen und Filtermatten

Ölgetränkte Lappen und Filtermatten können zur Selbstentzündung neigen. Unter Berücksichtigung einfacher Verhaltensregeln kann das Risiko reduziert werden. Die wichtigsten Verhaltensregeln haben wir hier für Sie zusammengefasst!

Im Allgemeinen können alle ölgetränkten Lappen und speziell Filtermatten unter bestimmten Bedingungen zur Selbstentzündung neigen und Brände verursachen. Unter Berücksichtigung einfacher Verhaltensregeln kann das Risiko reduziert werden. Der folgende Beitrag erklärt wie es zur Selbstentzündung kommen kann und wie eine Selbstentzündung vermieden werden kann.
 

Schritte

  1. Wie entsteht eine Selbstentzündung?

    Eine sogenannte Selbstentzündung verläuft nicht plötzlich, ihr geht in der Regel zunächst eine merkliche Selbsterwärmung voraus. Setzen diese exothermen Reaktionen nun mehr Wärme frei als vom brennbaren Material wieder abgeführt werden kann - beispielsweise in Folge eines Wärmestaus - führt dies zu einem Temperaturanstieg im Material. Wird schließlich die Zündtemperatur des brennbaren Materials überschritten, kommt es zunächst zu einem Glimmbrand, der dann beim Erreichen der Oberfläche in einen offenen Flammenbrand übergeht.

  2. Wie kann eine Selbstentzündung vermieden werden?

  3. Trocknung von getränkten Tüchern, Pinsel, Schwämmen und Polierpads im Freien | © ADLER

    Option 1: Trocknung im Freien

    Täglich nach Beendigung der Arbeit müssen getränkte Tücher, Pinsel, Schwämme und Polierpads aus dem Arbeitsbereich entfernt und ausgebreitet im Freien getrocknet werden. Nach ausreichender Trocknung können die Materialien entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im offenen Restmüllcontainer entsorgt werden.

  4. Entsorgung von getränkten Tüchern, Pinsel, Schwämmen und Polierpads im Metallbehälter  | © ADLER

    Option 2: Entsorgung im Metallbehälter

    Alternativ mit Wasser befeuchten oder unter Wasser in einem verschlossenen Metallbehälter lagern und entsorgen. 

    Für verschmutzte Arbeitskleidung gelten dieselben Vorkehrungsmaßnahmen wie für andere getränkte Materialien.

  5. Beachten Sie bitte das technische Merkblatt zum jeweiligen Legno Produkt und die ADLER Arbeitsrichtlinie 013 zum Thema Selbstentzündung.

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